
Mitten im dicksten Verkehrs-
gewühle hat es mal wieder gekracht. Die Unfallgegner rufen die Polizei. Nach zehn Minuten kommt ein älterer Herr in Zivil und im bunten Freizeithemd heran und will den Unfall protokollieren. Großes Erstaunen allerseits, dass der von der Polizei sein will – bei diesem „outfit“. „Doch, doch“,
meint der, „ich kann die Uniform einfach nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, das ist doch vordemokratisch! Schließlich sind wir alle Bürger unseres Staates, und eine Uniform schafft nur unnötige Distanz. Durch meine lockere Freizeitkleidung baue ich Vorurteile ab und erleichtere die Kommunikation von Mensch zu Mensch.“
Unmöglich, finden Sie? Wenig über-
zeugende Argumente? Was die meisten beim Beispiel des Polizisten als nicht akzeptabel empfinden würden, das ist bei der überwältigenden Mehrheit unserer Priester inzwischen der geduldete Normalfall. Während der Polizist sicher vom Dienst suspendiert würde, haben wir uns in der Kirche mittlerweile an diesen Dauerzustand ge-
wöhnt und wundern uns, wenn uns in der Öffentlichkeit mal ein Priester begegnet, der korrekt gekleidet ist. Und das ist keineswegs Ge-
schmackssache. Sogar in den deutschen Landen gilt die Anweisung: „Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung ein-
deutig als solcher erkennbar sein… Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahme-
fällen dunkler Anzug mit Kreuz.“ (1)
Noch klarer beschrieben wird die korrekte Priesterkleidung im „Direktorium über Dienst und Leben der Priester…“ aus dem Jahr 1994: „Das bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht die Soutane ist, verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat und konform der Würde und Sakralität des Amtes…“
An dieser Formulierung ist klar zu erkennen, dass die Soutane also der Normalfall sein soll. Die Möglichkeit, dass Geistliche diese An-
weisung nicht beachten, ist dort auch schon berücksichtigt, denn es heißt, dass „entgegengesetzte Praktiken nicht als rechtmäßige Gewohnheiten angesehen werden (können) und … daher von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden (müssen).“ (2)
Klarer kann es eigentlich nicht ausgedrückt werden, sollte man meinen. Auch die Verantwortung der Bischöfe für die Missachtung der Richtlinie ist klar erkennbar. An ihnen liegt es, wie ihre Priester in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Wenn also, wie oft genug zu sehen, Priester in Jeans und papageienbuntem Hemd oder Rollkragenpullover herumrennen, geht das auf das Konto ihres Bischofs.
Nun mag man einwenden, dass es sicher wichtigere Fragen als die der priesterlichen Kleiderordnung gibt. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass man an die Wirkung in der öffentlichen Wahrnehmung denken sollte, wenn man auf dem flappsigen Standpunkt steht: „Priesterkleidung ist immer die Kleidung, die ein Priester trägt.“
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