Manche erinnern sich vielleicht:
Am 24.6.2010 drangen etwa 20 Ermittler im Auftrage der Brüsseler Staatsanwaltschaft in eine laufende Sitzung der belgischen Bischofskonferenz ein, hielten die Bischöfe den ganzen Tag gegen ihren Willen fest und beschlagnahmten Handys und Computer. Sogar ca. 450 vertrauliche Akten von Missbrauchs-Meldungen wurden mitgenommen, obwohl die Kirche den Informanten ausdrückliche Vertraulichkeit zugesichert hatte. Unfassbar: Sogar Gräber von verstorbenen Erzbischöfen wurden polizeilich aufgebohrt (!), um mit einer Kamera nach verstecktem Material zu suchen.
Gestern erklärte nun das zuständige Gericht in Brüssel, dass jene spektakuläre Aktion unrechtmäßig war und alle daraus gesammelten Erkenntnisse von der Justiz nicht verwendet werden dürften. Alle Unterlagen seien zurückzugeben.
So sehr der Anwalt des Erzbistums sich jetzt endlich über diesen juristischen Sieg freuen kann: Es bleiben doch einige Fragen, z.B. die, wie der damit angerichtete Schaden wiedergutzumachen ist. Gibt es überhaupt so etwas wie eine Entschuldigung? Was geschieht mit den dafür verantwortlichen Staatsdienern?
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30.11.2011
Skandalöse Durchsuchung: Wo bleiben Entschuldigung und weitere Konsequenzen der Behörden?
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