als Fortschritt im Kampf gegen die Religion feiert, äußern auch etliche Christen Bedenken gegen die Gerichtsentscheidung. - Das Gericht hat in zweiter Instanz entschieden, religiöse Beschneidungen seien rechtswidrig und daher zu bestrafen. Es sei den Eltern zumutbar, so lange ab-
zuwarten, bis sich das Kind später selbst für oder gegen die Beschneidung entscheide. Im konkreten Fall wurde der Arzt, der den Eingriff bei einem vierjährigen muslimischen Jungen vorgenommen hatte, aber dennoch freigesprochen, weil der Arzt von der Strafbarkeit seines Tuns aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation nichts gewusst habe...
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